Bürgerbegehren:

Rettet die Grundschule im Ort


 

Logo des Bürgerbegehrens

Die Stadt Goch hat die Schließung der jetzigen Grundschulenstandorte in Asperden und Kessel beschlossen.

Diese Grundschulen sind jedoch aus unserer Sicht wesentlicher Teil des Gemeinschaftslebens und betreffen Generationen von Menschen in ihrem Alltag.

Daher sollten die Bürger der Stadt Goch darüber auch in einer direkten Wahl mithilfe dieses Bürgerbegehens entscheiden dürfen.

Mit Ihrer Unterschrift ermöglichen Sie diese direkte Wahl. Dazu werden insgesamt ca. 2.500 Unterschriften von Gocher Bürgern benötigt.

Die Frist zur Sammlung der Unterschriften endet am 19.01.2024.

 

 

Projektfortschritt

 

bereits gesammelte Unterschriften:

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 Die 34 Unterschriften stammen aus dem Antrag zum Bürgerbegehren und sind schon vor Beginn der Sammelaktion gültig!

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Unterschriften

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verbleibend

Flyer

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Wenn Sie sich die Unterschriftenliste selber ausdrucken und unterschreiben, können Sie sie an folgenden Stellen in Sammelboxen ablegen.

Die Unterschriftslisten stehen ab dem 6.12.2023 zum Download bereit.

Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden?

Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen. Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplans nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.

 

Pressearchiv

FAQ

Was ist ein Bürgerbegehren / Bürgerentscheid?
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag von Bürgerinnen und Bürger, einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage durchzuführen. Hierfür tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Das Bürgerbegehren ist also die Vorstufe zu einem Bürgerentscheid.

Dieser Bürgerentscheid kann dann mit „JA“ aber auch mit „NEIN“ beantwortet werden. Die Abgabe der Unterschrift bedeutet also nicht zwingend eine Meinungsäußerung in der Sache selbst. Das Ergebnis eines Bürgerentscheides ist für die Politik gleichwertig mit einem Ratsbeschluss. Das Ergebnis muss entsprechend umgesetzt werden.
Was heißt das konkret in diesem Fall?
Wir möchten mit dem Bürgerbegehren beantragen, dass der bestehende Ratsbeschluss zur Schließung der Schulen in Asperden und Kessel überstimmt wird. Die vorhandenen Schulen sollen modernisiert und erweitert werden und gleichzeitig die Bestandsgebäude bestmöglich im Sinne der Nachhaltigkeit weiter nutzen. Hierzu benötigen wir die Unterstützung von ca. 2.500 Gocher Bürgern per Unterschrift. Diese Unterschriften müssen im Original auf unseren Unterschriftszetteln bis zum 19.01.2024 bei uns eingehen.

Wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften für das zulässige Bürgerbegehren erreicht ist, muss die Stadt einen Bürgerentscheid durchführen in dem alle Bürger aus Goch direkt über diese Frage, per Briefwahl, abstimmen dürfen. Um die Schließung der Schulen in Asperden und Kessel zu verhindern, muss die Mehrheit der Wahlteilnehmer und gleichzeitig mindestens 20% (das sind ca. 6.000) aller stimmberechtigter Bürger aus Goch im Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen.
Wer darf unterschreiben?
Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle Bürger der Stadt Goch, die auch kommunalwahlberechtigt sind. Hierzu zählen auch EU-Bürger (z. B. Niederländer), die in Goch wohnen.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Stadt Goch) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Kann ich auch digital unterschreiben?
Nein, leider muss die Unterschrift auf dem Bürgerbegehren im Original vorliegen. Eine Abgabe z. B. per E-Mail ist nicht zulässig. Daher haben wir verschiedene Abgabemöglichkeiten für unsere Unterschriftszettel eingerichtet. Sie können den Unterschriftenzettel bequem hier auf unserer Website downloaden und bei jeder dieser Stellen abgeben. Die Unterschriftenzettel liegen auch an den angegebenen Stellen aus. Eine Karte dazu finden Sie auf unserer Website.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nur gültig ist, wenn alle Angaben vollständig und leserlich auf dem Unterschriftzettel ausgefüllt wurden. Unterschriften ohne Adresse sind beispielsweise nicht gültig.
Was sind die Argumente für das Bürgerbegehren?
Grundsätzlich zielt das Bürgerbegehren darauf ab die Bevölkerung direkt mit einzubeziehen. Dadurch können die Betroffenen auch direkt mitentscheiden. Wir möchten die Eltern, Kinder und Bürger in den Vordergrund stellen.

Für den Erhalt und die Modernisierung der Standorte gibt es aus unserer Sicht viele Vorteile: Kürzere Wegezeiten und bessere Übersichtlichkeit für Kinder und Lehrer, Bedeutung für den Ort und das Dorfleben, mehr Flexibilität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Zukunftssicherung von Turnhalle und Sportplatz, etc. Weitere Details finden Sie auf unserem Flyer.

Die Kosten hierfür nach den Kostenrechnungen der Stadt und unserer Einschätzung vergleichbar oder sogar günstiger, als alternative Lösungen.
Was passiert ohne das Bürgerbegehren?
Ohne das Bürgerbegehren werden die jetzigen Schulstandorte in Asperden und Kessel geschlossen. Die beiden Schulen sollen zu einem größeren Komplex zusammengefasst werden. Auf welchem Grundstück dieser Komplex errichtet werden soll ist unklar. Unklar ist ebenfalls wie sich das z. B. auf die Schulhofflächen und die gesamte Verkehrssituation zu den Stoßzeiten auswirken würde. Da bisher auch kein Grundstück für diesen Neubau definiert ist, ist die Zeitschiene für den Neubau ebenfalls risikobehaftet.
Wie kann ich mitmachen und unterstützen?
Es gibt vielseitige Möglichkeiten zur Unterstützung. Sie können die Unterschriftslisten innerhalb der Familie und Freunden sowie Nachbarn verteilen und an uns zurücksenden. Wenn Sie möchten können wir Sie auch in den engeren Kreis der Unterschriftensammler aufnehmen. Kontaktieren Sie hierzu bitte info@schulebleibt.de.

Außerdem können Sie gerne eine Spende auf das Konto des Heimat- und Verkehrsvereins Kessel mit der IBAN: DE38 3206 1384 4800 4090 18 bei der Volksbank an der Niers eG unter dem Verwendungszweck „Bürgerbegehren“ überweisen. Dieses Geld wird dann dem Bürgerbegehren zugutekommen.
Wo finde ich Unterschriftenlisten und kann diese abgeben?
Wir haben verschiedene Auslagestellen vorbereitet. Eine Karte dazu finden Sie auf dieser Website. Dort liegen Unterschriftenzettel zur Unterschrift aus, auf denen Sie sich einfach eintragen können. Zusätzlich finden Sie den Unterschriftenzettel auf dieser Website als PDF zum Download.

Gerne können Sie sich auch an info@schulebleibt.de wenden um einen Unterschriftenzettel zu erhalten..
Wie kann ich mit euch in Kontakt treten? / Ich habe noch Fragen
Wenden Sie sich gerne jederzeit an info@schulebleibt.de oder an den Heimat- und Verkehrsverein Kessel.